Landschaftspflegeverbände im Bundesnaturschutzgesetz verankert

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Am 1.März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Damit sind Landschaftspflegeverbände als gleichberechtigte und freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen, Landwirten und Naturschützern im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verankert. Sie werden damit in Deutschland als Instrumente zur Umsetzung von Landschaftspflege und Naturschutz empfohlen (BNatschG §3 Abs.4). Anlässlich des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes zum 1. März 2010 sprach der Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege e.V. (DVL) Josef Göppel MdB von einem Meilenstein im kooperativen Naturschutz. ?Das gleichberechtigte und freiwillige Zusammenwirken von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern in Landschaftspflegeverbänden ist ein Zukunftsmodell zur Entwicklung unserer Kulturlandschaften?, so Göppel.

Das Positionspapier des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege e.V. (DVL) anlässlich der Verankerung der Landschaftspflegeverbände im neuen Bundesnaturschutzgesetz können Sie hier downloaden (pdf, 115 KB).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landschaftspflegeverband.de